ORF Kulturerbe oder Fall für die Registratur?

Eva Blimlinger hat heute einen sehr wichtigen Kommentar im Standard unter den Titel „Das Phantom-Archiv des ORF“ geschrieben. Auslöser war der Versuch einiger Menschen im ORF das Archiv zu verscherbeln. Eigentlich logisch die Argumentation von Eva Blimlinger dass der ORF als Stiftung öffentlichen Rechts nach dem Bundesarchivgesetz verpflichtet ist nicht nur Texte sondern auch Ton- und Filmdokumente der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Und im Sinne von Wissensgesellschaft und so natürlich auch – möglichst barrierefrei – zugänglich zu machen. Stattdessen ist offfenbar auf orf.at kein Hinweis auf Nutzungsbedingungen, Standort, Zugänglichkeit etc zu finden. Besonders attraktiv (und entlarvend) ist schon die Bezeichnung des Archivs als „Registratur“ (sic).

Ziel einer hiermit hoffentlich ausgelösten Debatte muss sein, eine möglichst niederschwellige Zugänglichkeit von möglichst viel Wissen zu erreichen.

und außerdem zu diesem Thema:?

  1. Wissen sie, was sie tun?
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