Für viele LymphödempatientInnen stellt ihre Erkrankung – oft in
Kombination mit einem Ursprungsleiden wie zB einer Krebserkrankung –
eine erhebliche Behinderung dar.
Die Anerkennung als behinderte Person nach dem Bundesbehindertengesetz
kann eine gewisse – finanzielle – Erleichterung darstellen.
Die Österreichische Lymph-Liga hat daher einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema zusammen gestellt.
>>>>> Text Österreichische Lymph-Liga