kein Asyl weil sie nicht tot ist

„Die Vergewaltigung sei „unglaublich, um nicht zu sagen unglaubwürdig“.
Denn „es ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine sexuell
geschändete Frau mit Sicherheit von ihrem Ehemann mit Schmach
behandelt, wenn nicht sogar getötet“ würde. Man lernt: Da M. weiter mit
ihrem Mann zusammenlebt und von ihm nicht getötet wurde, kann sie auch
nicht vergewaltigt worden sein.“

Der Falter hat in seiner neuesten Ausgabe einige Fälle von unglaublicher Ignoranz, Zynismus und Weltfremdheit in Asylverfahren dokumentiert. Auch wenn der Herr Altkanzler meint die Anwälte die alle Rechtmittel ausschöpfen seinen schuld, es werden 40% dieser Bescheide der Bundesasyämter werden von den unabhängigen Richtern des Bundesasylsenates revidiert.

>>> zum Artikel

Im übrigen halten sich die Behörden noch immer offen, ob sie Menschen die Asylwerbern helfen nicht doch noch kriminalisieren. Meiner Meinung nach politische eine völlig unakzepable Rechtslage und Vollziehung.

siehe dazu diesen Standard Artikel

bzw. Unterschriftenmöglichkeit: Erklärung des zivilen Ungehorsams:
http://gegenabschiebung.wordpress.com/

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