virtuelle Existenzen postum

weil mir Facebook gerade vorgeschlagen hat einem Facebook friend der seit 4 Wochen tot ist ein profilfoto zu empfehlen…..

hat sich eigentlich jemand damit befaßt was mit unseren online Existenzen nach unserem Tod passiert?

wer hat das recht, die Möglichkeit einen Facebook Account zu schließen?

kann ich auf meiner Website noch meinen letzten Willen kundtun?

kann ich meine Domain vererben?

und viele andere fragen tauchen da auf…..

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10 Antworten zu virtuelle Existenzen postum

  1. Grüße!

    Als ich 2007 in Edinburgh war gab es schon eine PhD-Studentin die über dieses Thema geschrieben hat… ergo sollte es mittlerweile schon ziemlich was an Literatur dazu geben.

    Lilian Edwards befasst sich u.A. auch damit: http://www.youtube.com/watch?v=6B139TeeAOk

    KR,

    -max-

  2. Pedro sagt:

    statt eines Kommentars:
    In einem kürzlich ausgestrahlten Fernsehfilm findet eine Frau, die spätabends von der Arbeit nach Hause kommt, ihren vor dem Fernseher gestorbenen Vater. Neben der Leiche rauscht das Testbild: ein in diesem Zusammenhang vertrautes Element. Es entspricht jedoch nicht mehr der Wahrheit. Gegenwärtig gibt es keinen Sender, der in den Nachtstunden eine Pause einlegen würde. … Die Realität heutiger Programmgestaltung wäre zu keinem passenden Zeichen mehr im Stande für ein plötzliches Sterben…
    Aus: Andreas Bernard: Theorie des Verdachts. Aufzeichnungen. In: Wespennest 158/2010

  3. Manfred sagt:

    ausser: „Wir bedauern“ 😉

  4. Nico sagt:

    nun ich denke schon das man seine HP vererben kann aber ich glaube auch das dein Online Profile gelöscht werden müssen, weil dich giebt es ja dann eig. garnicht mehr
    mfg

  5. Manfred sagt:

    meine fragen waren unter anderem:

    – kann ich die Domain weitervererben?
    (die homepage meines erachtens nicht. die ist – ausser den daten – ein Vertrag mit einem Provider der mit dem Tod natürlich erlischt)

    – ein Account zb. bei Facebook ist auch ein Vertrag der an sich auch mit dem tod eines der vertragspartner erlischt. die Frage ist nur wer meldet das zb Facebook. an sich sollte das – um Missbrauch auszuschliessen nur mit einer amtlichen Bestätigung gehen. wie das allerdings in der Praxis – vor allem wenn keine nahen verwandten/Ehepartner da sind – geht ist die Frage. Facebook/XING und co werden keine todesanzeige verlangen (können), trotzdem kann ja wohl ein Mail – von jemanden von dem sie nicht wissen wer er/sie wirklich ist (auch im Verhältnis zum verstorbenen)- wohl auch nicht reichen.

    mein bekannter auf Facebook ist mittlerweile 6 Wochen tot und existiert auf Facebook noch immer.

  6. Mathias sagt:

    Hm, also das sind wirklich gute fragen, die ich dir jetzt auch nicht beantworten kann, aber wen man jetzt in seinen Testament angiebt „Bitte löscht ALLE meine internet Profile“ oder vlt. auch andersherum dann müsste es gehen, aber sonst wüsste ich jetzt auch nicht wie man das ohne Missbrauchs fälle lösen könnte.

  7. Manfred sagt:

    in der Praxis erfolgt die Testamentseröffnung oft Monate nach dem Todesfall. Das bedeutet, dass bis dahin die Profile bestehen bleiben…..

  8. Pingback: Mein letzter Webwille geschehe

  9. Pingback: letzter Webwille da capo | manfred schindler

  10. Birgit sagt:

    virtuelle Existenzen posthum – da geht es um verschiedene Aspekte
    1. wie kann ich vorsorgen, dass meine Angehörigen die Zugangsdaten nach meinem Tod bekommen /2. wie kann gelöscht werden, was über mich im Internet steht (Reputation) / 3. Welche persönlichen Daten sind auf meinem Computer (Sicherung) /4. Wie können Profile, Nutzeraccounts, eigene Webseiten, Blogs etc. nach meinem Tod gelöscht bzw. weitergeführt werden (Accounts/Profile löschen oder übertragen)

    Kümmert sich jemand privat darum oder beauftragt man die Experten? Inzwischen gibt es verschiedene Anbieter, die sich des digitalen Nachlasses annehmen und Angehörigen helfen.

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